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Büro- und Postanschrift:
EMKA GmbH
Holzbearbeitungsmaschinen
Am Blümlingspfad 7a
D-53359 Rheinbach
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Telefax: +49 (0) 22 26 - 92 17-99
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Holzbearbeitungsmaschinen
Kleine Heeg 23
D-53359 Rheinbach
Mail: info@emka-maschinen.de
Web: www.emka-maschinen.de
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
1.2 Verträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Mündliche oder telegrafische Abreden sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unverbindlich.
1.3 Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag unter diesen Bedingungen als abgeschlossen.
2.0 Umfang und Lieferpflichten
2.1 Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird. Gewichte und Kistenmaße sind annähernd und nach besten Ermessen, aber ohne Verbindlichkeiten angegeben.
2.2 Für elektronisches Zubehör (Motoren usw.) gelten die Lieferbedingungen des Zentralverbandes der deutschen elektrotechnischen Industrie und für die Ausführung die Vorschriften des Verbandes deutscher Elektro-Techniker.
3.0 Preise
3.1 Die Preise gelten ab Werk, Standort, Fundament oder Lager ausschließlich Demontage, Verladung und Verpackung.
4.0 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise werden in EURO berechnet. Falls nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort ohne Abzug zu leisten, und zwar 1/3 sofort nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung, 1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft, den Rest innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto.
4.2 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 1,5% monatlich in Anrechnung gebracht, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf.
4.3 Die Zurückhaltung der Zahlungen oder der Aufrechnungen gegen etwaige Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
4.4 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort fällig.
5.0 Lieferfristen
5.1 Die Lieferung wird erst geschuldet, wenn Einigkeit über sämtliche Einzelheiten der Ausführungen erzielt ist. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspfllichten - auch der Nebenpflichten - des Käufers voraus.
5.2 Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferfrist angemessen auch dann, wenn sie während des Lieferverzugs eintreten. Wir haben nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten und geraten erst nach Ablauf einer von uns angemessenen Nachfrist in Verzug. Teillieferungen sind zulässig.
5.3 Geraten wir oder unsere Lieferer durch eigenes Verschulden in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine Nachfrist von 6 Wochen gesetzt hat und erklärt, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung verweigern werde.
5.4 Weitergehende Ansprüche kann der Käufer aus unserem Lieferverzug nicht herleiten.
6.0 Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand der Ware durch Verschulden des Käufers, so geht die Gefahr bereits vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.2 Die Versicherung gegen Transportschäden erfolgt durch uns, jedoch auf Kosten des Käufers und nur auf dessen besonderen Wunsch.
7.0 Haftung für Mängel der Lieferung
7.1 Mängel der Lieferung sind uns unverzüglich nach Lieferung, spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. In diesem Falle haften wir bzw. unser Lieferwerk ausschließlich in der Weise, daß alle diejenigen Teile unentgeltlich ausgebessert oder nach unserer Wahl neu geliefert werden, die bei einem normalen 8-Stunden-Betrieb innerhalb von 6 Monaten seit dem Liefertag unbrauchbar werden. Voraussetzung der Haftung sind fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Die mangelhaften Teile sind uns auf Verlangen frachtfrei zuzusenden. Weitergehende Ansprüche - auch gegen Folgeschäden - sind ausgeschlossen.
7.2 Zur Vornahme aller uns oder unserem Lieferwerk notwendig erscheinender Änderungen und zur Lieferung von Ersatzteilen und Ersatzware, hat der Käufer die erforderliche Zeit und Gelgenheit zu gewähren und auf Wunsch unentgeltlich Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
7.3 Wir sind zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat. Wir oder unser Lieferwerk haften ferner nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Käufers erschwert sind.
7.4 Gebrauchte Waren werden ohne jegliche Gewähr für anhaftene Mängel geliefert. Zubehörteile werden nur mitgeliefert, soweit sie tatsächlich vorhanden sind. Die Lieferung gebrauchter Ware wird in dem Zustand geschuldet, in dem sie sich bei Vertragsabschluß befindet.
7.5 Der Käufer hat das Recht, gebrauchte Ware bei Vertragsabschluß zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht, einerlei aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar kein Gebrauch, so erkennt er die Ware in ihrem tatsächlichem Zustand bei Vertragsabschluß als geschuldet an.
7.6 Der Käufer kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn Mängel nach Ablauf einer von uns oder unserem Lieferwerk angemessenen Nachfrist nicht nachgebessert worden sind bzw. ein geeignetes Ersatzstück nicht beschafft worden ist.
7.7 Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
7.8 Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so hat er für die Benutzung der Ware, soweit sie durch den Mangel nicht beeinträchtigt worden ist, die übliche angemessene Mietgebühr zu entrichten. Die Mietgebühr übersteigt jedoch monatlich mindestens 2% des Kaufpreises.
7.9 Gebrauchtmaschinen: Für
Gebrauchtmaschinen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
8.0 Vertragsverletzungen des Käufers
8.1 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder wird uns bekannt, daß er sich in ungünstigen Vermögenslage befindet, so daß unsere Ansprüche gegen ihn jetzt oder in Zukunft gefährdet sind, können wir Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.2 Treten wir vom Vertrag zurück, so hat der Käufer Schadensersatz zu leisten.
8.3 Die gleichen Rechte haben wir, wenn wir auf Lieferung verzichten, weil der Käufer sich in Annahmeverzug befindet.
8.4 Es ist nicht erforderlich, eine Nachfrist zu setzen.
9.0 Eigentumsvorbehalt
9.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum.
9.2 Veräußert der Kunde die von uns gelieferten Waren, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung der Kaufpreisforderung , die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Dies gilt auch, wenn er die Ware weitveräußert hat.
9.3 Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Käufer die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
10.0 Verbindlichkeit des Vertrages
10.1 Für die Auslegung des Vertrages ist ausschließlich Deutsches Recht maßgebend.
10.2 Lieferbedingungen des Käufers, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden, und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich wiedersprochen haben.
11.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rheinbach bei Bonn. Bei allen sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand das Amtsgericht Rheinbach bei Bonn.


